§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der tagungshotel.com GmbH,
Siegstrasse 11, 53859 Niederkassel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Udo Lülsdorf, ebenda (nachfolgend tagungshotel.com genannt), gelten für alle einmaligen
und fortlaufenden Leistungen derselben und ihrer Rechtsnachfolger und/oder nach
Fusion mit anderen Unternehmen im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit und
unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Die AGB gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen
Einbeziehung bedarf. Insofern sind die Geschäftsbedingungen von tagungshotel.com stets
Grundlage für ihr Tätigwerden.
(2) Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen der tagungshotel.com gelten
diese Bedingungen in der jeweils aktuellen Version, welche im Internet unter der
Adresse http://www.tagungshotel.com zum herunterladen abgerufen werden oder eingesehen
werden können. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen erkennt tagungshotel.com grundsätzlich
nicht an. Auch Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn und soweit sie
durch tagungshotel.com schriftlich anerkannt werden. Mitarbeiter von tagungshotel.com sind nicht befugt,
mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu erteilen, die
über den Inhalt des schriftlichen Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen hinausgehen. Mitarbeiter in diesem Sinne sind nicht solche
Personen, die der Geschäftsführung von tagungshotel.com angehören oder von dieser mit
umfangmäßig unbeschränkter Vollmacht versehen wurden.
§ 2 Definitionen
(1) Mitglieder im Sinne dieser Bedingungen sind solche Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB, welche die Mitgliedschaft nach § 3 erworben haben und in einem ungekündigten
Mitgliedschaftsverhältnis stehen. Als Mitglieder kommen insbesondere natürliche
und juristische Personen in Frage die ein Hotel oder ein gastronomisches Unternehmen
besitzen und/oder führen und/oder betreiben. Ebenso auch Verbände und Genossenschaften
oder sonstige Vereinigungen die sich mit gastronomischen Betrieben beschäftigen.
(2) Das Internetportal "tagungshotel.com" ist im Sinne dieser Bedingungen eine
datenbankgenerierte Internetseite, die im Wesentlichen aus den jeweiligen Firmenstammdaten
dynamisch erzeugt wird. Das Internetportal
"tagungshotel.com" bietet Mitgliedern die Möglichkeit sich im Internet zu präsentieren
und per Link auf eine evtl. schon bestehende, eigene Homepage zu verweisen. Weiterhin
können Mitglieder Ihre mobilen, immobilen und technischen Möglichkeiten sowie
Ihre Dienstleistungen darstellen. Das Internetportal "tagungshotel.com" ermöglicht
den Mitgliedern die dargestellten Angebote selbst zu verwalten (aktualisieren,
ändern, löschen etc.). Ein Eintrag im Sinne dieser Bedingungen ist eine datenbankgenerierte
Internetseite, die Informationen von Unternehmen, welche sich mit gastronomischen
Dienstleistungen befassen, beinhaltet.
(3) Der Eintrag des Mitgliedes im "tagungshotel.com" ist im Sinne dieser Bedingungen
eine datenbankgenerierte schlüsselfertige Internetpräsenz. Mitglieder haben
mit dem Internetportal "tagungshotel.com" die Möglichkeit Ihren Betrieb über
eine eigene Domain professionell zu präsentieren und Ihre Dienstleistungen direkt
online zu vermarkten.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist zunächst die Übersendung
eines rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldeformulares, welches unter www.tagungshotel.com
per Download abrufbar ist oder auf Wunsch zugesandt werden kann. Die Mitgliedschaft
kommt erst mit Zugang des Bestätigungsschreibens (auch Fax oder E-Mail) von tagungshotel.com
zustande. Spätestens jedoch mit Zahlung der ersten Rechnung.
§ 4 Passwort
(1) Jedes Mitglied erhält mit dem Bestätigungsschreiben ein eigenes Passwort,
das es zum Login benötigt.
(2) Jedes Mitglied ist für sein Passwort selbst verantwortlich. Es muss die Geheimhaltung
und den ordnungsgemäßen Gebrauch des Passwortes sicherstellen. Wenn ein Mitglied
gegen die Geheimhaltungspflicht beim Umgang mit seinem Passwort verstößt, kann
es wegen missbräuchlicher Verwendung des Passwortes keine Ansprüche gegen tagungshotel.com
herleiten. Es stellt tagungshotel.com auch von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf
dem nachlässigen Umgang des Mitglieds mit dem Passwort beruhen.
(3) Bemerkt ein Mitglied, dass sein Passwort von einer anderen Person verwendet
wird ("Missbräuchliche Verwendung"), muss es dies der tagungshotel.com sofort anzeigen.
(4) Mit der Missbrauchsanzeige verliert das ursprüngliche Passwort, nach Möglichkeit
der tagungshotel.com zur unverzüglichen Sperrung, seine Gültigkeit, das Mitglied erhält
auf Wunsch ein neues Passwort.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt 12 Monate.
(2) Nach Ablauf dieser 12 Monate verlängert sich der Vertrag automatisch um ein
weiteres Jahr, es sei denn das Mitglied und/oder tagungshotel.com kündigen die Mitgliedschaft
8 Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist gilt entsprechend
für den Fall jeder weiteren Verlängerung.
(3) Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein wichtiger Grund
vorliegt, wenn:
- das Mitglied mit der Entrichtung von einer fälligen Mitgliedsforderungen
Zahlungsverzug ist
- über das Vermögen des Mitglieds die Eröffnung des Insolvenzverfahren
beantragt worden ist
- tagungshotel.com Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit
des Mitglieds rechtfertigen oder
- das Mitglied in sonstiger Weise den Vertragsgegenstand gefährdet bzw. gegen
wesentliche vertragliche Bestimmungen verstößt.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 6 Gegenstand
tagungshotel.com stellt seinen Mitgliedern eine Plattform für die Anbahnung von Geschäftskontakten
hinsichtlich des Marktsegmentes "Gastronomie" nebst einem Interneteintrag mit
Detailinformationen gegen Entgelt zur Verfügung.
Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag.
§ 7 Plattform
(1) Die angebotene Plattform http://www.tagungshotel.com ist lediglich ein Forum
für Mitglieder für Geschäftskontakte, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften
und/oder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von tagungshotel.com verstoßen.
(2) tagungshotel.com selbst ist weder Partei etwaiger Kauf-, oder sonstiger Verträge
noch deren Abschluss- und/oder Vermittlungs-Maklerin. tagungshotel.com partizipiert an
solchen Verträgen nicht. tagungshotel.com hat daher keinen Einfluss auf die
Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der mitgliederseits angebotenen
Leistungen, auf die Wahrheit und Richtigkeit der Angebote oder die Berechtigung
der Mitglieder, die Artikel zu verkaufen oder die Fähigkeit der Mitglieder,
vertraglich begründete Ansprüche zu erfüllen.
(3) Die Vertragsabwicklung erfolgt ebenfalls ausschließlich zwischen den Parteien
solcher Verträge.
§ 8 Domain-Registrierung
(1) Subdomains werden von tagungshotel.com im Auftrag des Mitglieds aktiviert. Die Aktivierung
der Subdomain erfolgt auf einer von tagungshotel.com vergebenen Kunden-ID. tagungshotel.com behält
sich das Recht vor, jederzeit, eine Änderung der jeweiligen Subdomain vorzunehmen.
Dies hat jedoch auf die Findbarkeit des Eintrages im Internetportal tagungshotel.com
keine Auswirkung. tagungshotel.com prüft nicht nach, ob die Einrichtung der Subdomain
Kennzeichenrechte Dritter verletzt. tagungshotel.com übernimmt die Domainpflege und den
Nameservice für die Stammdomain tagungshotel.com.
(2) Für den Fall der Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses verzichtet
das Mitglied im voraus auf die Durchsetzung etwa durch Benutzung entstandener
Kennzeichenrechte, sofern nicht eine Folgenutzung durch tagungshotel.com und/oder deren
Vertragspartner gegen die anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel
verstößt.
§ 9 Hosting
(1) Insbesondere Art, Umfang und Ort des Speicherplatzes der Homepage bestimmen
sich nach dem Inhalt des Vertrages und/oder nachträglichen Änderungen oder
Ergänzungen, die tagungshotel.com nach billigem Ermessen bestimmen kann.
(2) Sofern und soweit die Inhalte der Homepage des Mitglieds nach Urheberrechtsgesetz,
Kunsturhebergesetz, Markengesetz und/oder über sonstige Schutzrechte geschützt
ist, erklärt das Mitglied Inhaber dieser Rechte, sei es auch in Form abgeleiteter
Rechte von den genannten Rechten, zu sein. Das Mitglied gewährt tagungshotel.com das
zeitlich auf die Dauer des Mitgliedschaftsverhältnisses und/oder des Betriebs
des Portals tagungshotel.com auf den Standort des jeweiligen eigenen oder ggf.
virtuellen Servers von tagungshotel.com (für Backup-Kopien: auf den Ort der Verwahrung)
beschränkte, nicht-ausschließliche Recht, die vorerwähnten Inhalte zu Zwecken
dieses Mitgliedschaftsvertrages auf dem Server, auf einem weiteren Server, der
zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden, von tagungshotel.com nach Maßgabe
billigen Ermessens festzulegenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.
Das Mitglied gewährt tagungshotel.com das zeitlich auf die Dauer des Betriebes des Portals
tagungshotel.com und/oder des Mitgliedschaftsverhältnisses beschränkte, nicht
übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die Inhalte über das
Portal tagungshotel.com, der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen,
dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu der Homepage von einem Ort und
zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben. Soweit nach Beendigung
des Betriebs des Portals tagungshotel.com und/oder dieses Mitgliedschaftsverhältnisses
solche Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese
Speicherung nicht mehr tagungshotel.com zugerechnet.
(3) Der, von tagungshotel.com zur Verfügung gestellte Serverplatz befindet sich auf einem
eigenen und/oder fremden Server, welcher monatlich an vier Tagen zu warten ist.
Für Ausfallzeiten des Servers, die vier Tage im Kalendermonat nicht überschreiten,
besteht daher keine Haftung.
(4) Das Mitglied ist nur dann dazu berechtigt, den vertragsgegenständlichen
Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich
zur Nutzung zu überlassen, wenn tagungshotel.com einer solchen Nutzungsüberlassung an
Dritte vorher schriftlich zustimmt.
(5) Weder die Verschaffung des Zugangs zum Internet für das Mitglied noch das
Einpflegen des Informationsmaterials für den Interneteintrag
des Mitglieds in das Internet mit der Möglichkeit des weltweiten Zugriffs ist
Gegenstand dieses Mitgliedschaftsverhältnisses.
§ 10 Werbung
(1) tagungshotel.com ist befugt, mit dem Mitglied auch ungefragt, u. a. unter Einsatz
von Fernkommunikationsmitteln, zu Zwecken der Eigenwerbung und/oder Markterforschungszwecken
in Kontakt zu treten.
(2) Das Mitglied ist während der Dauer des Mitgliedschaftsverhältnisses zur
Aufnahme einer Werbefläche (z.B. Banner, Button, PopUp-Fenster) von tagungshotel.com,
welche täglich 24 h abrufbar ist, auf der vertragsgemäßen Homepage verpflichtet.
Die näheren Einzelheiten (Platzierung, Größe, Dateiformat, jeweilige Zielseite
und weitere technische Spezifikationen der Werbefläche) legt tagungshotel.com im Einzelfall
nach billigem Ermessen fest. tagungshotel.com ist jederzeit zur Entfernung der Werbefläche
befugt.
(3) Das Mitglied ist nicht befugt, auf seiner Internetdarstellung innerhalb
des Portals tagungshotel.com Fremdwerbung zu betreiben.
§ 11 Vergütung
(1) Die Preise für Dienstleistungen von tagungshotel.com bestimmen sich in Ermangelung
einer gesonderten Vereinbarung nach den, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültigen Tarifen. Diese können unter
http://www.tagungshotel.com abgerufen oder bei tagungshotel.com angefordert werden.
§ 12 Verzug
(1) Bei Zahlungsverzug und/oder Stundung sind Zinsen in Höhe von fünf Prozent
über dem aktuellen LRG-Satz der Europäischen Zentralbank geschuldet. Der Zinssatz
ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn tagungshotel.com eine höhere oder das Mitglied
eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens
bleibt hiervon unberührt.
(2) Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat das Mitglied
tagungshotel.com die entstandenen Kosten im vollem Umfang zu ersetzen. tagungshotel.com kann stattdessen
ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung für jeden solchen Fall eine Kostenpauschale
von € 7,50 verlangen. Ist Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet
sich das Mitglied jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
(3) Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von tagungshotel.com sind sofort nach deren
Zugang zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung,
es sei denn die Unrichtigkeit der Rechnung ist offenbar oder erheblich (mehr
als 5 % des Auftragvolumens). Die Parteien sind sich einig darüber, dass eine
rechtzeitige Einwendung im allgemeinen dann nicht vorliegt, wenn nach Zugang
der Rechnung mehr als fünf Werktage verstrichen sind. Die Parteien gehen davon
aus, dass Rechnungen, die innerhalb Deutschlands versandt werden, im allgemeinen
zwei Werktage nach Absendung zugehen. Dem Mitglied bleibt vorbehalten, diese
Zugangsvermutung zu widerlegen.
(4) Dienstleistungen werden gem. vertraglicher Vereinbarung abgerechnet. Alle
Beträge verstehen sich zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sollte das Mitglied nicht der Umsatzsteuer unterliegen, hat er seine UID tagungshotel.com
mit Auftragserteilung mitzuteilen. Verstößt das Mitglied gegen diese Pflicht,
so hat es den aus der Verzögerung resultierenden Zinsschaden zu tragen.
(5) Bei Zahlungsverzug des Mitglieds ist tagungshotel.com berechtigt, die Erbringung weiterer
Dienstleistungen und/oder Vermittlungstätigkeiten - ggf. auch aus anderen Verträgen
- zu verweigern. Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem erheblichen Teil des
Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von tagungshotel.com wegen
einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mitglieds i.S.d. § 321
BGB, ist tagungshotel.com berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
§ 13 Inhalte
(1) Das Mitglied darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner vertragsgemäßen
Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und/oder Rechte
Dritter verstoßen. Das Mitglied ist verpflichtet, die von tagungshotel.com zur Verfügung
gestellten Dienste nur im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit zu benutzen,
also insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung einzuhalten und keine Rechte
Dritter, insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Leistungsschutzrechte,
zu verletzen, keine Informationen mit rechts-, wettbewerbs- und/oder sittenwidrigen
Inhalten anzubieten. Darunter sind insbesondere solche Informationen zu verstehen,
die im Sinne des § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen
oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornographisch
sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich
schwer zu gefährden und/oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Das Mitglied
ist verpflichtet, auf die vertragsgemäßen Internet-Seiten eingestellte Inhalte
als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift
zu kennzeichnen. Das Mitglied hat Kenntnis von den Kennzeichnungspflichten nach
MDStV und TDG (vgl. http://www.iukdg.de) und wird diese eigenverantwortlich
beachten. Das Mitglied darf nur wahre Angaben über angebotene Dienstleistungen
und/oder Weine machen.
(2) Das Mitglied darf auf der vertragsgemäßen Internetdarstellung lediglich
einen externen Hyperlink auf eine mitgliedseigene, bereits bestehende Internet-Adresse
setzen.
(3) Die zweckfremde Verwendung des vertragsgemäßen Speicherplatzes für die
Hinterlegung von speicherintensiven und/oder oft benötigten Dateien (z.B. Grafik-Programm-)
ist nicht ohne ausdrückliche Einwilligung von tagungshotel.com gestattet. Die Bereitstellung
von ausführbaren Dateien bzw. Applikationen, soweit diese eine übermäßige
Belastung des Servers herbeiführen, d.h. die Abrufbarkeit von anderen Daten
erheblich beeinträchtigen, bedarf ebenfalls der vorherigen ausdrücklichen
Einwilligung von tagungshotel.com. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für
den Umgang mit E-Mails.
(4) Das Mitglied darf keine Daten versenden oder auf einem Datenträger von
tagungshotel.com speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe
oder Vervielfältigung (z.B. spamming) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb
des Datennetzes von tagungshotel.com zu gefährden.
(5) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen
verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe,
deren Höhe tagungshotel.com nach billigem Ermessen bestimmt. Angemessen ist stets eine
Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 € (EUR). Beim Handeln im geschäftlichen
Verkehr ist eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 3.000 € (EUR) angemessen.
Das Mitglied stellt tagungshotel.com im Innenverhältnis von etwaigen, aus den Verstößen
folgenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Insbesondere die Kosten
für eine eventuell erforderliche Rechtsverteidigung seitens tagungshotel.com übernimmt
das Mitglied im voraus. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruchs
durch tagungshotel.com ist dadurch nicht ausgeschlossen.
(6) tagungshotel.com ist befugt, bei einem Verstoß des Mitglieds gegen die, in Absatz
1 bis 3 niedergelegten Bestimmungen die Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern,
die Internet-Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu sperren und/oder
zu löschen, Zugänge zum Internet und/oder Internet-Seiten sofort zu sperren
und den Mitgliedsvertrag sofort außerordentlich zu kündigen. Verstöße werden
zudem ggf. zur Anzeige gebracht.
§ 14 Pflichten des Mitglieds
(1) Das Mitglied ist verpflichtet, das Portal tagungshotel.com ausschließlich
bestimmungsgemäß zu nutzen. Das Mitglied ist verpflichtet, sich gegenüber
anderen Mitgliedern respektvoll zu verhalten. Das Mitglied ist verpflichtet,
tagungshotel.com über Störungen des Portals tagungshotel.com umgehend zu unterrichten
und alle ihm verfügbaren Informationen bereitzustellen, die zur Behebung der
Störung erforderlich sind. Das Mitglied hat jede Änderung seines Namens, seiner
Firmenbezeichnung, seiner postalischen Anschrift, seines Sitzes, seiner E-Mail-Adresse,
seiner Telefonnummer, seiner Faxnummer, seiner Bankverbindung und jede Änderung
in seiner Person (z.B. Erbfall, Gesamtrechtsnachfolge) mitzuteilen.
(2) Das Mitglied ist im Rahmen der Nutzung des Portals tagungshotel.com verpflichtet,
nur wahrheitsgemäße Angaben über die angebotenen Produkte zu machen.
(3) Verstößt das Mitglied gegen die vorstehenden Pflichten, so ist tagungshotel.com
zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Rechte aus § 14 dieser
Bedingungen werden hierdurch nicht berührt.
(4) Dem Mitglied obliegt es, Sicherheitskopien seiner Daten anzufertigen, die
sich auf dem (virtuellen) Server von tagungshotel.com befinden und/oder unmittelbar hochgeladen
werden sollen.
§ 15 Datenschutz
(1) Das Mitglied ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten)
und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten),
wie z.B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter,
Up- und Downloads, von tagungshotel.com während der Dauer des Mitgliedschaftsverhältnisses
gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich
ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt das Mitglied sein Einverständnis.
Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt tagungshotel.com auch zur Beratung seiner
Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten
Gestaltung seiner Dienstleistungen. Das Mitglied kann einer solchen Nutzung
seiner Daten widersprechen. tagungshotel.com wird diese Daten ohne dessen Einverständnis
nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als tagungshotel.com gesetzlich
verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten
zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen
und das Mitglied nicht widerspricht.
(2) tagungshotel.com weist das Mitglied ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz
für Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Mitglied ist bekannt, dass tagungshotel.com
das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und u. U. auch weitere dort
abgelegte Daten des Mitglieds aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann.
Auch andere Internet-Teilnehmer sind u. U. technisch in der Lage, unbefugt in
die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr zu kontrollieren. Für
die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt das Mitglied
daher selbst die Verantwortung.
§ 16 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche sind sowohl gegenüber tagungshotel.com als auch gegenüber
tagungshotel.com´s Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln der gesetzlichen Vertreter und/oder der leitenden
Angestellten von tagungshotel.com oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Für die Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten steht tagungshotel.com stets ein. Für Datenverlust, der
nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von tagungshotel.com und/oder
seiner Erfüllungsgehilfen beruht, besteht keine Haftung.
(2) Soweit im übrigen eine Haftung in Betracht kommt, soll der Haftungshöchstbetrag
auf einen Jahresmitgliedsbetrag beschränkt sein: Soweit Maß des Verschuldens
und Schadensbegrenzung in unbilligem Verhältnis stehen, soll die Höhe der
Haftungsbegrenzung unter Berücksichtigung des Jahresmitgliedsbeitrages, und
der besonderen Umstände des Falles durch billiges Ermessen eine Grenze finden.
(3) Sofern der (virtuelle) Server in einem Kalendermonat wegen eines, von tagungshotel.com
zu vertretenden Umstandes mehr als vier Tage ausfällt, so haftet hierfür in
erster Linie der Betreiber des Servers (subsidiäre Eigenhaftung). Eine Inanspruchnahme
von tagungshotel.com kommt daher erst in Betracht, wenn das Mitglied eine vorherige gerichtliche
Inanspruchnahme des Betreibers des Servers, den tagungshotel.com ggf. benennen wird, nachweist.
Diese Klausel findet keine Anwendung, wenn der Betreiber des Servers im Zeitpunkt
des Ausfalls zahlungsunfähig ist und/oder außerhalb des Geltungsbereichs der
Verträge über die europäischen Gemeinschaften seinen Sitz hat und/oder die
Verweisung auf die vorrangige Inanspruchnahme des Serverbetreibers aus anderen
Gründen untunlich erscheint. Die vorstehenden Bestimmungen finden sinngemäße
Anwendung auf alle weiteren Haftungsfälle, die durch Erfüllungsgehilfen von
tagungshotel.com verursacht werden. Soweit danach tagungshotel.com für vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen einzustehen hat, ist die Haftung
auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(4) tagungshotel.com unterhält eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung solcher vertragstypischen
vorhersehbaren Schäden, welche auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen und für die tagungshotel.com nach vorstehenden
Grundsätzen subsidiär einzustehen hat. Diese Versicherung deckt auch die Haftung
für einfache Fahrlässigkeit bei der Erfüllung vertragswesentlicher Pflichten
ab. Weist das Mitglied einen solchen Schaden nach, so wird tagungshotel.com zur Befriedigung
der Schadensersatzansprüche des Mitglieds ihren Deckungsanspruch gegenüber
der Haftpflichtversicherung an das Mitglied abtreten. Dies gilt nicht, wenn
die Verweisung auf die Ansprüche gegenüber der Versicherung das Mitglied mit
unzumutbaren Kosten und/oder Risiken belasten würde. In diesem Falle haftet
tagungshotel.com unmittelbar auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
(5) Wird ein Schadensersatzanspruch nicht binnen drei Monaten - beginnend mit
der endgültigen Ablehnung der Schadensersatzleistung durch tagungshotel.com - gerichtlich
geltend gemacht, so verfällt er. In den Fällen subsidiärer Eigenhaftung und/oder
der Verweisung an die Haftpflichtversicherung beginnt die Verfallsfrist erst
dann zu laufen, wenn die Haftpflichtversicherung endgültig Zahlung verweigert
und/oder der Erfüllungsgehilfe erfolglos gerichtlich in Anspruch genommen wurde.
§ 17 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Gegen Ansprüche von tagungshotel.com kann das Mitglied nur mit unbestrittenen und/oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(2) Dem Mitglied steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sei
es nach § 273 BGB, sei es nach § 369 HGB, nur wegen Gegenansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis zu.
§ 18 Änderungsvorbehalt
(1) tagungshotel.com behält sich handelsübliche Änderungen der von ihr geschuldeten
Leistungen vor. Nicht handelsübliche Änderungen sind zulässig, wenn sie für
das Mitglied gleich- oder höherwertig und/oder geringfügig sind. Sonstige
Änderungen bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall.
§ 19 Vollständigkeitsklausel
(1) Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Dem Mitglied bleibt
vorbehalten, diese Vermutung zu widerlegen.
§ 20 Wechsel des Vertragspartners
(1) tagungshotel.com behält sich vor, die Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis
auf einen Dritten zu übertragen. Macht tagungshotel.com hiervon Gebrauch, so steht dem
Mitglied das Recht zur außerordentlichen Kündigung binnen zwei Wochen zu.
Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
§ 21 Gerichtsstand/Anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bonn. Dies gilt auch für Urkunden-,
Wechsel- und Scheckprozesse. tagungshotel.com ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des
Mitglieds zu klagen. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet deutsches Recht
mit Ausschluss des Wiener Kaufrechts Anwendung.
Besondere Bedingungen für die Bereitstellung von Domains
§ 1
(1) Soweit die nachfolgenden Besonderen Bedingungen für die Bereitstellung
von Domains keine abweichenden Bestimmungen enthalten, gelten die Allgemeine
Geschäftsbedingungen für das Internet-Projekt tagungshotel.com.
§ 2
(1) Gegenstand dieser Besonderen Bedingungen ist die Domainabfrage, die Erstellung
und Übermittlung eines nach den Vorgaben der jeweiligen Registrierungsstelle
vollständig ausgefüllten Antrages auf Anmeldung der, vom Vertragspartner gewünschten
Domain gegen Entgelt.
(2) tagungshotel.com übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gewünschte Domain verfügbar
ist. tagungshotel.com übernimmt ferner keine Überprüfung dahin, ob der gewünschte
Domainnamen gegen Rechte Dritter, insbesondere Marken- und/oder Namensrechte
verstößt.
§ 3
(1) Der Vertragspartner ist zur Mitwirkung verpflichtet. Der Vertragspartner
hat alle Informationen, die tagungshotel.com formularmäßig nachfragt, anzugeben. Eine
inhaltliche Überprüfung dieser Angaben durch tagungshotel.com erfolgt nicht.
§ 4
(1) tagungshotel.com bemüht sich um eine rasche Bearbeitung der vollständigen Unterlagen.
Termine für die Bearbeitung und insbesondere die Übermittlung des Antrages
sind ausschließlich dann verbindlich, wenn tagungshotel.com sie schriftlich bestätigt
hat.
§ 5
(1) Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Tarifliste http://www.tagungshotel.com.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Nach Zahlungseingang wird die
Domain freigeschaltet. Im Falle des Zahlungsverzuges ist tagungshotel.com berechtigt,
Domains zu sperren. Für die Sperrung und Wiederherstellung des Zugriffs gilt
eine Pauschale von EUR 35,00 (zzgl. Mehrwertsteuer) als vereinbart.
§ 6
(1) Sollte der Vertragspartner von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain
aufzugeben, weil sie (angeblich) fremde Rechte verletzt, wird er tagungshotel.com hiervon
unverzüglich unterrichten. tagungshotel.com ist in einem solchen Fall berechtigt, im
Namen des Vertragspartners auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Vertragspartner
nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender
Höhe (mindestens 15.000 EUR) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf
der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Vertragspartner
tagungshotel.com hiermit frei.
Salvatorische Klausel
Soweit die vorgenannten Vertragsbedingungen eine Regelung nicht enthält, die
zur näheren Erläuterung notwendig ist, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung nichtig, anfechtbar oder unwirksam
sein, so werden die übrigen Bestimmungen in Ihrer Wirksamkeit nicht berührt.
Vielmehr ist die angreifbare Bestimmung in diesem Fall so auszulegen, dass sie
dem verfolgten Zweck am nächsten kommt. Das gleiche gilt für die Ausfüllung
von Vereinbarungslücken.
Niederkassel, den 24.07.2002
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